
Die Friedenskirche in Sumgait, nördlich von Baku, stellte im April einen Antrag auf Registrierung beim Staatlichen Komitee. Fünf Monate später hat sie noch immer keine Antwort erhalten.
Die Beamten stellten keine Mängel im Antrag fest. Stattdessen hieß es: »Sie dürfen keine Versammlungen mehr abhalten. Religiöse Feiern ohne Registrierung sind verboten. Wenn Sie diese Warnung ignorieren, werden Sie bestraft.«
Die Kirchenverantwortlichen sagen dazu:
»Wir werden daran gehindert, unser konstitutionelles Recht auszuüben, friedlich Gottesdienst zu feiern und unseren Glauben zu praktizieren. Die Unklarheit und die unbestimmte Wartezeit üben enormen Druck auf unsere Kirche aus und verletzen möglicherweise unsere Rechte.«
Die Friedenskirche berichtet, dass das Komitee keine Kirchen mehr registriert. »Es gibt Gemeinden, die seit Jahren warten. Wahrscheinlich wird ihnen dasselbe passieren wie uns.«
Laut dem Menschenrechtsanwalt Murad Aliyev haben mindestens fünf protestantische Kirchen einen Antrag gestellt – einige warten seit über zwei Jahren.
Das Staatskomitee beantwortet Anträge von Gemeinschaften, die ihm missfallen, in der Regel nicht offiziell, d. h. es lehnt sie weder ab noch nimmt es sie an. »Das macht es für solche Gemeinschaften schwierig, vor Gericht dagegen vorzugehen, da sie keine Antwort haben, gegen die sie vorgehen können«, so Anwalt Aliyev.
Nach dem Religionsgesetz, gestützt durch Artikel 515 des Verwaltungsgesetzbuchs (»Verstoß gegen die Vorschriften zur Gründung oder Leitung religiöser Organisationen«), ist jede gemeinsame Ausübung von Glaubens- und Religionsfreiheit illegal, sofern die Gruppe keine staatliche Registrierung erhalten hat – sie braucht also eine offizielle Erlaubnis, um überhaupt existieren und aktiv werden zu dürfen.
Für einen Registrierungsantrag sind mindestens 50 volljährige Gründungsmitglieder erforderlich, die gleichzeitig persönlich beim Notariat erscheinen müssen, um ihre Identität beglaubigen zu lassen – ein langwieriger Prozess, zumal Notariate häufig sehr klein und überlastet sind.
Die Vorschrift, dass eine Gemeinschaft mindestens 50 erwachsene Mitglieder haben muss, schließt alle kleinen Kirchen aus. Viele Menschen haben Angst, solche Registrierungsanträge zu unterschreiben, weil sie Schikanen und Repressalien durch das Regime befürchten.
Ohne staatliche Registrierung können Religionsgemeinschaften – und sogar informelle Gruppen, die sich treffen – nicht legal existieren oder ihre Religions- und Glaubensfreiheit ausüben. Die Polizei und die Geheimpolizei des Staatssicherheitsdienstes haben Razzien in vielen Kirchen durchgeführt, die sich gegen eine Registrierung entschieden haben oder sich registrieren lassen wollten, aber abgelehnt wurden. Die Forderung nach einer staatlichen Genehmigung zur Ausübung der Religions- und Glaubensfreiheit und anderer Menschenrechte verstößt gegen die rechtlich bindenden internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Aserbaidschans.
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