Im vergangenen Monat suchten Polizisten und Beamte Pastoren und andere Vertreter der christlichen Gemeinschaft auf, um ihnen klare Anweisungen zu geben, dass Gebetstreffen künftig nur noch in zugelassenen und registrierten Kirchen abgehalten werden dürfen.
Die Behörden erklären, dass sie dieses Verbot von Hauskirchen verhängt haben, nachdem sie Beschwerde über religiöse Konversionen erhalten hatten. Zudem sind sie der Ansicht, dass dadurch gesellschaftliche Spannungen und Gewalt vermieden werden können. Darüber hinaus schreibt sie vor, dass für jede religiöse oder gesellschaftliche Veranstaltung künftig eine Genehmigung beantragt werden muss.
In der Folge wurden mehrere Hauskirchen zwangsweise geschlossen und den Christen wurde verboten, sich zum Gebet zu treffen. Die Sicherheitskräfte warnten die örtlichen Christen, dass sie mit schweren Konsequenzen, unter anderem auch mit Haftstrafen, rechnen müssten, wenn sie sich dem Verbot widersetzten.
In mehreren Bundesstaaten Indiens greifen hinduistische Extremisten Gebetsveranstaltungen an und bezeichnen sie als Zwangskonvertierungen. Sie üben Druck auf die Polizei aus, Pastoren im Rahmen des Gesetzes zur Religionsfreiheit (auch bekannt als Anti-Konversionsgesetz) zu verhaften.
Die christliche Gemeinschaft von Chhattisgarh protestierte heftig und erklärte, dass «Hauskirchen» keine neue Tradition seien, sondern eine weltweit anerkannte religiöse Praxis.
Christliche Leiter betonen, dass es in ländlichen Gebieten oder Orten ohne Kirchen normal ist, dass sich Menschen zum Gebet in Privathäusern treffen. Sie weisen auch Vorwürfe religiöser Konversion zurück und erklären, dass sie von hinduistischen Organisationen zu Unrecht beschuldigt werden.
»Die Christen in Chhattisgarh sind Opfer religiöser Feindseligkeiten durch die hinduistische Regierung und religiöse Extremisten.«
Kunal Mishra*, lokaler Partner von Open Doors
»Das Verbot von Hauskirchen hat Angst ausgelöst und die Religionsfreiheit der Menschen eingeschränkt. Private Versammlungen werden nun kriminalisiert, was die indische Verfassung infrage stellen könnte.«
Theoretisch garantieren die Artikel 25 bis 28 den Bürgern das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Dazu gehört auch das Recht, ihre religiösen Angelegenheiten selbst zu regeln und religiöse Einrichtungen wie Gebetsstätten zu gründen, sofern das nicht gegen die öffentliche Ordnung, die Gesundheit und die Moral verstößt.
Die christliche Gemeinschaft hat die Verwaltung um eine faire Untersuchung gebeten. Nun wird das Urteil des Gerichts erwartet, um zu entscheiden, wie in dieser heiklen Frage weiter vorgegangen werden soll.
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