Am 29. August legte die kirgisische Regierung einen Entwurf für ein neues Religionsgesetz vor, das das derzeit geltende Gesetz aus dem Jahr 2008 ersetzen soll. Begleitet von einem Änderungsgesetz wird der Entwurf im September geprüft. Sollte das Gesetz vom Parlament verabschiedet werden, würde es am 1. Februar 2025 in Kraft treten.
Dieser Entwurf, der von der Kommission für religiöse Angelegenheiten, dem Ausschuss für nationale Sicherheit und dem Innenministerium getragen wird, enthält einige problematische Bestimmungen. Im Folgenden einige Beispiele:
Alle Religionsgemeinschaften müssten sich beim Staat registrieren lassen, um rechtlich anerkannt zu werden, wobei alle fünf Jahre ein Verfahren zur Neuregistrierung durchgeführt werden müsste. Die Kommission für religiöse Angelegenheiten und das Komitee für nationale Sicherheit könnten nach eigenem Ermessen Anträge ablehnen. Der Registrierungsprozess ist zudem mit erheblichen bürokratischen Hürden verbunden.
Der Gesetzesentwurf erweitert auch die möglichen Sanktionen für die vom Staat nicht genehmigte Ausübung des Rechts auf Religionsfreiheit. Konkret bedeutet das, dass eine Religionsgemeinschaft, die sich ohne vorherige Genehmigung versammelt, unter anderem mit einer Geldstrafe rechnen muss.
Trotz der erheblichen Auswirkungen, die dieser Gesetzentwurf haben könnte, wurden die religiösen Autoritäten bei seiner Vorbereitung nicht konsultiert.
Die Christen sind sehr besorgt über die möglichen Folgen dieses Entwurfs. Die verfolgte Kirche in Kirgisistan ruft dazu auf, dafür zu beten, dass die Behörden und das kirgisische Volk die negativen Auswirkungen einiger Bestimmungen erkennen.
Kirgisistan liegt derzeit auf dem Weltverfolgungsindex 2024 auf Rang 61. Die Verfolgung trifft vor allem Angehörige der kirgisischen Volksgruppe, die sich vom Islam zum Christentum bekehren. Einige stehen unter Hausarrest oder werden von ihrer eigenen Familie geschlagen, während muslimische Führer zu ihrer sozialen Ausgrenzung aufrufen.
Quelle: Forum 18
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