
Seit 2019 wurden etwa 200 ausländische christliche Pastoren und Missionare an der Grenze zurückgewiesen oder nach einem Auslandsaufenthalt an der Wiedereinreise in die Türkei gehindert. Sie wurden von den Behörden mit einem Vermerk versehen, der sie als »Bedrohung für die nationale Sicherheit« ausweist.
Vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschlossen, über den Fall von zwanzig dieser Christen zu entscheiden.
Nach Angaben der NGO ADF International (»Alliance Defending Freedom«) betreuten diese ausländischen Amtsträger mehrere hundert Christen im Land.
Zwar werden die meisten Kirchen von türkischen Christen selbst geleitet, jedoch sind sie auf die Unterstützung ausländischer Pastoren angewiesen, da ein türkischer Staatsbürger nach geltendem Recht kein christliches Theologiestudium absolvieren darf, um Kirchenleiter zu werden.
Diese 200 Ausweisungen oder Einreiseverbote seit 2019 haben die lokalen christlichen Gemeinschaften erheblich destabilisiert. Einige haben nun Angst, sich zum Gottesdienst zu versammeln.
Mittlerweile hat das Europäische Parlament eine Resolution verabschiedet, in der die Türkei aufgefordert wird, die Ausweisung ausländischer Staatsangehöriger aufgrund ihrer Religion einzustellen.
Diese Resolution fordert, dass die Türkei »die Anwendung von Verwaltungssicherheitscodes unverzüglich einstellt» und «den Betroffenen begründete Entscheidungen vorlegt, die einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterliegen, damit diejenigen, die willkürlich ausgewiesen wurden, zurückkehren können«.
Die Christen vor Ort sind ermutigt.
»Es ist sehr erfreulich, dass das Europäische Parlament diese Resolution mit einer so grossen Mehrheit angenommen hat.«
Leider antwortete die türkische Regierung, dass »keine ausländische Institution, einschließlich des Europäischen Parlaments, in laufende Gerichtsverfahren in unserem Land eingreifen darf«.
Dennoch begrüßt die europäische Advocacy-Abteilung von Open Doors das Eingreifen des Europäischen Parlaments und wünscht sich, dass die EU noch weiter geht: »Die Europäische Union sollte die türkische Regierung dazu auffordern, Maßnahmen zu ergreifen: Den Missbrauch von Einwanderungsgesetzen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit ausländischer Religionsvertreter im Land zu beenden, die nationale Sicherheit nicht länger als Vorwand für die Einschränkung der Religions- und Glaubensfreiheit zu nutzen und die Einreiseverbote für ausländische Religionsführer und ihre Familienangehörigen unverzüglich aufzuheben.«
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