
UN-Sonderberichterstatter verurteilten die Beschlagnahmung des Geländes der St.-Peter-Kirche in Teheran sowie die Vertreibung der 27 dort lebenden Angehörigen der anerkannten armenischen und assyrischen christlichen Minderheiten. Zwanzig Familien, die größtenteils seit vielen Jahren auf dem Kirchengelände lebten, hätten lediglich zwei Wochen Zeit erhalten, ihre Häuser zu verlassen. Den Kirchenverantwortlichen sei für den Fall einer Weigerung mit Festnahme gedroht worden.
Grundlage für das Vorgehen der Behörden ist ein Urteil eines Revolutionsgerichts aus dem Jahr 1998. Darin wurde angeordnet, dass das rund vier Hektar große Kirchengelände mit zwei Schulen und Dutzenden Wohnhäusern an die staatlich kontrollierte Organisation »Execution of Imam Khomeini’s Order«(EIKO) übertragen werden soll. Nach Angaben eines ehemaligen Pastors der Kirche wurde die Entscheidung nicht begründet.
Der Rat der evangelischen Kirchen des Iran, der für die St.-Peter-Kirche zuständig ist, erfuhr nach eigenen Angaben erst 2008 zufällig von dem Urteil und konnte es bis dahin nicht anfechten. Seit 1980 verweigert die Islamische Republik dem Rat jedoch wiederholt die Verlängerung seiner Registrierung. Auf Anweisung des Büros des Obersten Führers wurde das Verfahren über die Eigentumsrechte schließlich eingestellt, wodurch der Kirche faktisch jeder Rechtsweg versperrt blieb.
Am 16. Juni wurden die zwölf armenischen und acht assyrischen Familien, die auf dem Kirchengelände lebten, aufgefordert, ihre Häuser innerhalb von zwei Wochen zu verlassen. Die Gemeindemitglieder wurden zudem angewiesen, sich neue Orte für ihre Gottesdienste zu suchen.
Die meisten der betroffenen Familien leben seit vielen Jahren auf dem Kirchengelände und verfügen über ein geringes Einkommen. Ohne die Unterstützung der Kirche hätten sie »keine Chance zu überleben«, sagte der ehemalige Pastor Rev. Sargez Benyamin.
Die evangelische St.-Peter-Kirche wurde 1876 gegründet, nachdem der damalige Schah – Naser al-Din Schah Qajar – das Grundstück amerikanischen Missionaren überlassen hatte. Das Kirchengebäude und das Gelände sind für die protestantische Gemeinde von unschätzbarer historischer Bedeutung. Aufgrund seiner zentralen Lage in Teheran besitzt das Areal zudem einen erheblichen wirtschaftlichen Wert.
Die staatlich kontrollierte Organisation »Execution of Imam Khomeini's Order« (EIKO), die das Gelände der St.-Peter-Kirche übernehmen soll, war bereits für die Enteignung der assyrisch-presbyterianischen Kirche in Mashhad verantwortlich, die im vergangenen Monat ohne Vorwarnung abgerissen wurde. Auch die assyrisch-presbyterianische Kirche in Tabriz, die »Assemblies of God«-Kirche in Gorgan und ein christliches Tagungszentrum in Karaj wurden enteignet.
Der Druck auf die St.-Peter-Kirche gilt als jüngstes Beispiel für die schrittweise Einschränkung des protestantischen Christentums seit der Gründung der Islamischen Republik im Jahr 1979. Bereits vor mehr als einem Jahrzehnt musste die Gemeinde ihre Gottesdienste in persischer Sprache einstellen, um christlichen Konvertiten den Zugang zu verwehren.
Die iranische Nobelpreisträgerin und Menschenrechtsanwältin Shirin Ebadi sieht in dem Vorgehen gegen die St.-Peter-Kirche eine Fortsetzung der langjährigen Repression gegen Christen im Iran.
»Das ist dieselbe Logik der Enteignung: Zunächst werden den Bürgern ihre offensichtlichen Rechte vorenthalten, dann wird ihnen die Ausübung ihres Glaubens verboten, anschließend werden ihnen ihre Häuser und Kirchen weggenommen, und schließlich werden sie aus ihren Häusern und von ihren historischen Stätten vertrieben.«
Die Entwicklungen rund um die St.-Peter-Kirche stehen exemplarisch für den wachsenden Druck, unter dem protestantische Gemeinden und andere christliche Minderheiten im Iran stehen. Kirchen und Menschenrechtsorganisationen rufen dazu auf, für die betroffenen Familien, die Gemeinde und den Schutz des christlichen Erbes im Land zu beten.
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